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Bischofskonferenz Rahmenordnung Corona ab 1.7.2021

Wichtigster Punkt: Seit 1. Juli ist statt der FFP2-Maske ist nur mehr ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) verpflichtend. Selbstverständlich kann auch alternativ die FFP2-Maske getragen werden. 

Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Priester, Lektorinnen und Lektoren sowie Kantorinnen und Kantoren sind für den Zeitraum ihres Dienstes vom Tragen des MNS befreit. Auch bei Gottesdienste unter freien Himmel ist der MNS nicht mehr verpflichtend.

Bei Taufe, Firmung, Erstkommunion und Trauung kann sogar das Tragen eines MNS entfallen, wenn statt dessen ein 3G-Nachweis vorgewiesen wird - dafür ist allerdings ein Präventionskonzept notwendig. 

Das gemeinsame Singen und Sprechen sind wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier und unterliegt ab sofort keiner Einschränkung mehr.

Vollständiger Wortlaut hier