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Maskenpflicht

Liebe Gläubige,

aus gegebenem Anlass ist während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes sowie beim Betreten und Verlassen der Kirche eine FFP2-Maske zu tragen. Weiters ist ein Mindestabstand von 2 Metern zu jenen Personen einzuhalten, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt.

Detaillierte Information erhalten Sie auf der Seite der Bischofskonferenz